Marlene Backer
Landwirtschaftskammer NRW, Bienenkunde
Hygieneschulung mit Zertifikat
Lebensmittelhygiene in der Imkerei
Imkerinnen und Imker unterliegen als Lebensmittelunternehmer den Anforderungen des nationalen und europäischen Lebensmittelrechts und sind für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Sofern eine direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Imker an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte erfolgt, kommt die nationale Lebensmittelhygieneverordnung zur Geltung. Kleine Mengen Honig sind bei direkter Abgabe an den Verbraucher handelsübliche Mengen und bei Abgabe an Einzelhandelsbetriebe Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgabe an Verbraucher entsprechen.
Verantwortung des Imkers
Imkerinnen und Imker sind dafür verantwortlich, ein sicheres Lebensmittel in Verkehr zu brin-gen, d.h., dass Honig nicht nachteilig beeinflusst sein darf. Honig gilt als nachteilig beeinflusst, wenn er z.B. Rückstände aus Behandlungsmitteln, Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln ent-hält, wenn sich Splitter, Haare oder andere Fremdkörper im Honig befinden oder wenn z.B. auf den Honig genießt wurde und Keime im Honig landen. Die Einhaltung einer Guten Hygiene Praxis in den Bereichen Honigerzeugung, -ernte, -schleuderung, -lagerung und -abfüllung und die Durchführung von gezielten Kontrollen wie z.B. Wassergehaltsbestimmung oder Kontrolle auf Unversehrtheit bzw. Abrieb gelten als die wichtigsten Garanten für Lebensmittelsicherheit und –qualität.
Betriebshygiene
Vor Beginn der Honigernte werden die Räumlichkeiten für die Honigverarbeitung gründlich ge-reinigt. Bevor ein ansonsten anderweitig genutzter Raum wie z.B. die Küche in einen Schleu-derraum „umgewandelt“ wird, müssen hier alle betriebsfremden Gegenstände entfernt werden. Haustiere dürfen keinen Zutritt haben. Auch muss überlegt werden, wo und wie eine Hand-waschgelegenheit einzurichten ist, die den Anforderungen gerecht wird. Alle benötigten Gerät-schaften und Behältnisse wie z.B. Entdeckelungsgabel, Schleuder, Siebe, Hobbocks usw. müssen korrosionsfrei, unversehrt und für den Lebensmittelbereich geeignet sein.
Hygiene im Umgang mit Honig
Bei der Honigernte, beim Transport, beim Schleudern der Waben sowie bei der Lagerung und beim Abfüllen des Honigs müssen Hygieneregeln beachtet werden: Die Transportbehälter für Honigwaben nicht direkt auf den Boden, sondern auf eine saubere Unterlage abstellen. So können keine Verunreinigungen mit in den Schleuderraum gelangen. Das Transportfahrzeug vor Benutzung reinigen. Beim Entdeckeln und Schleudern der Waben auf saubere und unversehrte Gerätschaften achten. Behältnisse und Gerätschaften zum Sieben, Klären und Rühren des Honigs müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen und vor Arbeitsbeginn gründlich auf Sauberkeit und Abrieb geprüft werden. Gläser und Deckel bei Bedarf gründlich reinigen.
Personalhygiene
Regeln zur Personalhygiene sind ein wichtiger Bestandteil einer Guten Hygiene-Praxis in der Imkerei. Kranke Personen bzw. Personen mit ansteckenden Hautkrankheiten oder infizierten Wunden dürfen nicht mit Honig arbeiten. Während der Arbeit mit Honig ist auf saubere Arbeits-kleidung (weißer Kittel, Kopfbedeckung, saubere Schuhe) zu achten. Rauchen während der Arbeit ist verboten. Außerdem ist besonderer Wert auf eine fachgerechte Händehygiene zu legen. Wichtig ist zudem ein gründlicher Hautschutz.
Eigenkontrollen
Vorbeugende Kontrollen schützen vor unliebsamen Überraschungen wie zum Beispiel Glas-splittern im Honig, Honigverderb oder Schädlingen im Honiglager. Hierfür werden Kontrollpunkte und Maßnahmen im Vorfeld festgelegt. Die Dokumentation der durchgeführten Eigenkontrollen sichert den Nachweis der Sorgfaltspflicht und außerdem die Rückverfolgbarkeit.