Marlene Backer-Struß
Landwirtschaftskammer NRW, Fachbereich 71 Tierproduktion, Aufgabengebiet Bienenkunde
Zertifizierung von Imkereibetrieben

 

Verbraucher erwarten Lebensmittelsicherheit und der Lebensmitteleinzelhandel verlangt von seinen Lieferanten den Nachweis eines Qualitätssicherungskonzeptes mit der entsprechenden Dokumentation. Es ist zu erwarten, dass die Forderung nach einem Konzept zur Qualitätssicherung auch auf die Imker zukommen wird. Wie kann solch ein Konzept aussehen?

Eine gute fachliche Praxis und betriebliche Eigenkontrollen entlang des gesamten Produktions-ablaufs von der Bienenhaltung über die Honiggewinnung und -verarbeitung bis hin zur Vermarktung sind erforderlich, um Honig von bester Qualität in Verkehr bringen zu können. Rückverfolgbarkeit und Transparenz gelten als die Eckpfeiler für Lebensmittelsicherheit.

Wer seine Prozesse beherrscht und damit die Qualität seiner Produkte sichert, sollte dies auch nach außen darstellen können. Hierfür bietet sich eine Prozesszertifizierung mit Überprüfung des Produktionsablaufs über alle Stufen an. Die Prozesszertifizierung für das Lebensmittel Honig beinhaltet folgende Ziele:

·        Formulierung von Anforderungen und Prüfkriterien über die gesamte Produktionskette

·        Prüfung der Imkereibetriebe durch eine Neutrale Kontrolle

·        Folgeaudit in Abhängigkeit vom Ergebnis

·        Das System steht allen Imkern offen, es besteht kein Zwang zur Zertifizierung

In einem Leitfaden werden alle Anforderungen zusammengefasst. Imker, die ihren Betrieb zertifizieren lassen wollen, müssen mindestens alle gesetzlichen Anforderungen in den Bereichen Tierhaltung, Tiergesundheit, Lebensmittel- und Lebensmittelhygienerecht sowie Arbeitssicherheit erfüllen. Dazu kommen spezielle Anforderungen z.B. zur Sicherung der Honigqualität.

Um die Einhaltung aller Anforderungen bewerten zu können, werden in einem Kriterienkatalog alle Kriterien aufgeführt, die bei einer Auditierung geprüft werden. Zu jedem Kriterium werden 4 Bewertungsstufen festgelegt. Bestimmte Kriterien (insbesondere Verstöße gegen geltendes Recht) gelten als KO-Kriterien; bei Nichterfüllung eines KO-Kriteriums ist eine Zertifizierung von vornherein ausgeschlossen.

Die Kontrolle wird von einem neutralen Gutachter durchgeführt. In diesem sog. Audit werden die einzelnen Bereiche der Imkerei und die dazugehörigen Dokumente in Augenschein genommen und geprüft. Dabei wird die jeweilige Bewertungsstufe festgelegt.

Aus der Anzahl der A B C und D-Bewertungen wird eine Prüfkennziffer ermittelt. Am Ende ergibt sich der Staus I, II, III oder nicht bestanden. Abweichungen bzw. Mängel werden dokumentiert und Korrekturmaßnahmen festgelegt. Nach erfolgreich bestandenem Audit kann ein Zertifikat beim Systemgeber beantragt werden.

Die Zertifizierung erfolgt auf freiwilliger Basis, niemand muss seinen Betrieb zertifizieren lassen. Der Leitfaden gibt jedem Imker einen Überblick über die Anforderungen, die in seinem Betrieb erfüllt sein sollten. Imker, die über den Einzelhandel vermarkten möchten, erhalten hiermit ein Konzept, dass ihnen hilft, ein Qualitätssicherungssystem im Betrieb aufzubauen und dieses gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel darzulegen.