Dr. Werner Mühlen
Landwirtschaftskammer NRW, Bienenkunde
Bauen von Bienenhäusern im Außenbereich
Ein Bienenhaus darf nur der Bienenhaltung dienen. Es soll nur die wetterfeste Unterbringung der Bienenvölker und die für eine sachgerechte Imkerei notwendigen Arbeiten erlauben (z.B. Völkerführung, Königinnenzucht, Honigentnahme. Jede im imkerlichen Sinne weitere Nutzung (z.B. Honigschleuderung, -lagerung und -verarbeitung, Wachsgewinnung und ‑aufbereitung, größere Werkstattarbeiten) ist nicht genehmigungsfähig.
Ein Bienenhaus im Außenbereich soll möglichst klein gehalten und sehr zweckmäßig ausgestattet sein. Es darf auf keinen Fall ein Haus entstehen, dass sich auch nur vorübergehend als menschliche Behausung eignet. Nach Beendigung der Bienenhaltung muss das Bienenhaus ohne größere Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft entfernt werden können.
Ein Bienenhaus ist auch erst dann zu rechtfertigen, wenn mehr als 10-15 Bienenvölker betreut werden und aufgrund der imkerlichen Erfahrung und/oder Ausbildung (z.B. Lehrgangsnachweise) an der Ernsthaftigkeit des imkerlichen Bemühens keine Zweifel möglich sind. Dies ist im Regelfall dann gegeben, wenn der Imker die genannte Völkerzahl über mindestens fünf Jahre erfolgreich betreut.
Für die Größe des Bienenhauses gelten im allgemeinen folgende Richtwerte:
Es besteht maximal aus zwei Räumen: Beutenraum und Geräteraum. Auf den Beutenraum kann verzichtet werden, wenn die Völker in Freiaufstellung gehalten werden.
Die Grundfläche des Beutenraumes sollte bei:
1. einreihiger Aufstellung, Flugrichtung nach einer Seite nicht mehr als 1,5 m² je Volk,
2. einreihiger Aufstellung, Flugrichtung nach zwei Seiten nicht mehr als 1,0 m² je Volk nicht überschreiten.
Die Größe des Geräteraumes sollte für bis zu zehn Völker 10 m² und für weitere angefangene zehn Völker je 2 m² mehr betragen.
Für die Ausstattung von Bienenhäusern gelten folgende Richtwerte:
- einfachste Bauweise aus Holz: geringe Dachneigung oder Flachdach; keine Isolierung; Fenster des Beutenraumes mit Bienenfluchten; Holzboden, maximal Punktfundamente.
- eingeschossig: kein Kellerraum oder Dachboden. Ein Bienenhaus im Außenbereich soll sich in die Landschaft einfügen. Daher soll die Gesamthöhe nicht über ca. 3,00 m liegen.
- Funktionsräume: Feuchträume (Toiletten, Bäder, Duschen oder Küchen etc.), Honiglagerräume, Abstellplätze für PKW, Terrassen oder Vordächer sind nicht genehmigungsfähig.
- Anschlüsse: Anschlüsse jeglicher Art (z.B. Telefon, Gas, Wasser, Strom) sind nicht genehmigungsfähig.
- Heizung: Heizungen jeglicher Art sind nicht genehmigungsfähig. Bienen benötigen Kontakt zur Natur, so soll der Beutenraum luftig und hell gebaut sein, sinnvoller Weise sogar völlig offen, damit die Völker ihre Entwicklung den Witterungsbedingungen anpassen können. Isolierungen sowie eine Beheizung verhindern dies.